Verfassungsschutzpräsident hat sich über rechtliche Bedenken hinweggesetzt – zum Schaden für die AfD
Haldenwang überging Zweifel an Verkündung des „Prüffalls“
Haldenwang war damals erst seit wenigen Wochen im Amt und als Nachfolger des umstrittenen Hans-Georg Maaßen erkennbar bemüht, gegenüber der AfD eine härtere Gangart einzuschlagen.
Sein Vorgehen trotz juristischer Zweifel wirft allerdings die Frage auf, ob er dabei über das Ziel hinaus schoss. Angesichts des nun bekannt gewordenen Vermerks wird zumindest deutlich, weshalb er die Niederlage vor dem Verwaltungsgericht akzeptierte statt eine Beschwerde zur nächsten Instanz einzulegen, wie beklagte Behörden es in solchen Fällen regelmäßig tun – offenbar rechnete sich der BfV-Chef im weiteren Verfahren nicht die geringsten Chancen aus. […]
Dass Haldenwang sein damaliges Vorgehen juristisch vorab begutachten ließ und es einen Vermerk mit „Bedenken“ gibt, hielt das BfV bislang zurück.
Kommentar:
Nachfolger des umstrittenen Hans-Georg Maaßen erkennbar bemüht, gegenüber der AfD eine härtere Gangart einzuschlagen.“ Diese Formulierung kann man wohl nur so übersetzen: Haldenwang hatte wohl den Auftrag (von wem wohl?) zu einer „härteren Gangart“ gegenüber der AfD und war „erkennbar bemüht“, diesen Auftrag zu erfüllen, obwohl es juristische Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Maßnahme gab.
„Die Richter stellten seinerzeit fest, […] die Äußerung sei eine ‚mittelbar belastende negative Sanktion, die Wähler abschrecken könne.“ Und das war in der Folge auch so. Das eigentliche Ziel ist also erreicht worden – aber auch mit rechtsstaatlichen Mitteln?
So sieht die „inhaltliche Auseinandersetzung“ der demokratischen Parteien mit den Positionen der AfD aus! Der Zweck heiligt die Mittel?
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