Weil Zusammenstöße linker Gruppen mit der Polizei erwartet werden, wird die AfD „bestraft“

Weil Zusammenstöße linker Gruppen mit der Polizei erwartet werden, wird die AfD „bestraft“

Gericht lehnt Eilantrag der AfD zum Demo-Verbot ab

Stuttgarter Zeitung | 22.05.20

Mit einem Eilantrag wollte der Landesverband der AfD am Freitag seine fürs Wochenende geplante Demo doch noch durchsetzen. Diesen hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am Abend abgelehnt. […] Die 5. Kammer des Gerichts folgte damit zumindest teilweise der Argumentation der Landeshauptstadt, die die Demonstration am Mittwochabend verboten hatte. Begründung der Stadt: Eine „starke Mobilmachung auf beiden Seiten“ sei zu erwarten, man befürchte Übergriffe. Es entstehe „dadurch ein nicht kontrollierbares Infektionsrisiko bei allen Beteiligten“. So sieht es auch das Verwaltungsgericht, das allerdings Zusammenstöße zwischen Polizeibeamten und linken Gegendemonstranten „mit großer Wahrscheinlichkeit“ erwartet, nicht unbedingt zwischen AfD-Anhängern und Gegendemonstranten.

Kommentar:

Wird so das Vertrauen in die Justiz gestärkt?
Eine Demo der AfD wird nicht gestattet, weil das Gericht Zusammenstöße zwischen Polizeibeamten und linken Gegendemonstranten „mit großer Wahrscheinlichkeit“ erwartet, „nicht unbedingt zwischen AfD-Anhängern und Gegendemonstranten“.
Noch einmal anders formuliert:
Weil das Gericht Zusammenstöße linker Gruppen mit der Polizei (!!!) befürchtet, kann in Stuttgart eine Demo der größten Oppositionspartei im Bundestag nicht genehmigt werden! Übergriffe gehen bisher nie von der AfD aus, sondern von ihren Gegnern.
Das wirft Fragen auf:
Wenn die AfD nicht das Problem ist, warum wird dann die AfD bestraft?
Kann oder will die Stadt (die Politik) die Demonstrationsfreiheit nicht verteidigen?
Beides wäre mehr als schlimm.

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