Wider das Vergessen
Cum-Ex-Affäre: Hamburger Star-Anwalt zeigt Bundeskanzler Scholz und Tschentscher an
Die Hintergründe der Anzeige wollte er nicht weiter kommentieren. „Ich wurde von niemandem dazu angehalten, es war meine eigene Entscheidung. Es geht darum, die politische und rechtliche Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken“, so Strate.
Kommentar:
Nur 1 Leserkommentar:
„Einfach mal nur Danke, dass sich ein Jurist endlich getraut für Klarheit zu sorgen! Wie es ausgeht wissen wir leider, Deckel auf den Topf, und der Dumme ist der, der falsch parkt, zu schnell fährt…….! Da wird dann aber genau hingeschaut und mit aller Härte des Gesetzes reagiert!
Dazu ein Beispiel aus eigenem Erleben: 16.02.22: Schriftliche Verwarnung mit 20 € Verwarnungsgeld wegen Parkens ohne Parkscheibe von 15:03 Uhr bis 15:07 Uhr [also 4 Minuten!].
Es folgt der Hinweis, dass man sich zur Sache äußern kann. Für diesen Fall wird man aber (fürsorglich) informiert/gewarnt, dass dann „unter Berücksichtigung Ihrer Angaben entschieden (wird), ob das Verfahren eingestellt oder ohne Rückäußerung (fett gedruckt!) der Verwaltungsbehörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass des Bußgeldbescheides ist mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden.“
Man höre und staune: Man bekommt noch nicht mal einen Bescheid, zu welchem Ergebnis der Widerspruch geführt hat und mit welcher Begründung! Sie bekommen sofort einen kostenpflichtigen Bußgeldbescheid! Und Sie werden auch nicht informiert, welche Kosten dann auf Sie zukommen.
Große Frage für einen kleinen Anlass: Passt das zu einem Rechtsstaat?
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