Wie überparteilich ist ein Parteipolitiker?

Wie überparteilich ist ein Parteipolitiker?

Bundestag wählt CDU-Abgeordneten Stephan Harbarth ins Verfassungsgericht

t-online.de | 22.11.18

Wirtschaftsanwalt, Berufspolitiker – bald Verfassungsgerichtspräsident? Stephan Harbarth kommt als Exot nach Karlsruhe. Manche zweifeln an seiner Unabhängigkeit. Zu Recht? […] Gewählt wurde er am Donnerstag: mit 452 Stimmen im Bundestag, eine Zwei-Drittel-Mehrheit war nötig, er hat sie bekommen. Die Union hatte sich mit SPD, Grünen und FDP abgestimmt. Eine ganz große Koalition stützt Harbarth. Glücklich sind mit der Wahl trotzdem nicht alle. […] Die beiden Senate mit je acht Richtern sind traditionell besetzt mit vormaligen Bundesrichtern und Hochschulprofessoren, Staatsrechtler zumeist. Von 1967 bis 2005 gab es drei Rechtsanwälte unter den Richtern, seither keinen mehr, wie der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer vor nicht allzu langer Zeit vorgerechnet haben. Beiden gefällt die Entwicklung nicht.

Kommentar:

Manche Leser ziehen einen Vergleich mit Polen und den USA bei der „politischen Berufung“ durch Absprachen der Bundestagsparteien. Ein Beispiel: „Irre. Ein Politiker im Bundesverfassungsgericht. Den Polen wurden solche Machenschaften übelst angekreidet. Mich widert eine solche Doppelmoral nur noch an….“

Kennen Sie die Position der AfD aus ihrem Grundsatzrogramm? Hier ist sie:

„Der Staat Bundesrepublik Deutschland ist nach der deutschen Verfassungstradition von 1848, 1871 und 1919 im Grundgesetz von 1949 als Rechtsstaat mit Gewaltenteilung angelegt. Die Gewaltenteilung – eine staatstheoretische Grundlage jeder modernen Demokratie – ist jedoch durch zahlreiche einfachgesetzliche Regelungen erheblich beeinträchtigt. Es geht dabei im Kern um die wechselseitige Kontrolle der legislativen, exekutiven und judikativen Funktionen eines Staates. Ihr Ziel ist es, überbordende unkontrollierte Ausübung von Staatsgewalt zu verhindern. Minister als Abgeordnete in Parlamenten, welche die Exekutive kontrollieren sollen, und ehemalige Politiker auf Richterstühlen sind mit dem urdemokratischen Konstruktionsprinzip der Gewaltenteilung nicht vereinbar.“
(Grundsatzprogramm der AfD 1.3)
https://www.afd.de/grundsatzprogramm/

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