Wieder volle Übereinstimmung zwischen AfD und Vatikan
Vatikan lehnt „Gender-Theorie“ ab
Kommentar:
Warum wird von Seiten der Kirche(n) eigentlich nie auf die Übereinstimmungen mit der AfD hingewiesen?
Schon im Februar haben wir auf den folgenden Artikel der Tagespost hingewiesen: „Papst Franziskus: Abtreibung ist kein Menschenrecht“
https://www.die-tagespost.de/kirche-aktuell/online/Papst-Franziskus-Abtreibung-ist-kein-Menschenrecht;art4691,195490
und haben dazu aus dem Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2017 unter Punkt 7.5 zitiert: „„Wir lehnen alle Bestrebungen ab, die Tötung Ungeborener zu einem Menschenrecht zu erklären.“
Unser damaliger Kommentar: „Also 100% Übereinstimmung mit Papst Franziskus! Aber auch mit den deutschen Bischöfen?“
Auch die Einstellung zur Gender-Theorie ist praktisch identisch:
„Gender-Mainstreaming abschaffen Die Umsetzung des Gender-Mainstreaming ist seit dem Vertrag von Amsterdam 1997 verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten der EU. Kern der Gender-Ideologie ist die Leugnung von biologischen Unterschieden zwischen Mann und Frau, verbunden mit der Behauptung, dass Geschlechter nur soziale Konstrukte seien. Unterschiede etwa bei der Auswahl und Ausübung von Berufen werden als Beweis einer vermeintlichen Diskriminierung betrachtet und deren Beseitigung gefordert. Diese Ideologie entwertet die für den Bestand der Gesellschaft unverzichtbare Familie und verunsichert Kinder in ihrer sexuellen Identität. Behauptungen dieser Weltanschauung stehen im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen der Biologie und der Entwicklungspsychologie. Wir fordern, aus der Amsterdamer Verpflichtungserklärung auszusteigen. Wir befürworten die Gleichberechtigung und lehnen daher eine einseitige, geschlechterspezifische Förderung ab. Das sogenannte Gender-Budgeting als fiskalisches Instrument zur Durchsetzung des Gender-Mainstreaming in den Haushalten der EU und der Mitgliedsstaaten lehnen wir ab, weil sich öffentliche Ausgaben nicht den Geschlechtern zuordnen lassen. Die staatliche Förderung der sogenannten Genderwissenschaft ist zu beenden. Bei der Besetzung von Stellen muss allein die fachliche Qualifikation des Bewerbers entscheiden. Wir lehnen die unnatürliche Umgestaltung der deutschen Sprache als Mittel zur Durchsetzung der Gender-Ideologie ab. In einem freien Europa darf es keinen staatlichen Zwang zur Verwendung einer politisch korrekten Sprache geben.“ (Aus dem Programm der AfD zur Europawahl).
Noch klarer wird die AfD-Position im Programm zur letzten Bundestagswahl:
„7.7 Für ein klares Familienbild – Gender-Ideologie ist verfassungsfeindlich
Gender-Ideologie marginalisiert naturgegebene Unterschiede zwischen den Geschlechtern und stellt geschlechtliche Identität in Frage. Sie will die klassische Familie als Lebensmodell und Rollenbild abschaffen. Damit steht sie in klarem Widerspruch zum Grundgesetz, das die (klassisch verstandene) Ehe und Familie als staatstragendes Institut schützt, weil nur dieses das Staatsvolk als Träger der Souveränität hervorbringen kann. Die Gender-Ideologie widerspricht sowohl den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Biologie und der Entwicklungspsychologie als auch der lebenspraktischen Alltagserfahrung vieler Generationen.
Wir lehnen daher Bestrebungen auf nationaler wie internationaler Ebene ab, diese Ideologie durch Instrumente wie Gender-Studies, Quotenregelungen z.B. für Frauen, Propagandaaktionen wie den „Equal Pay Day“ oder die „geschlechterneutrale Sprache“ umzusetzen.
Die AfD will, dass sich die Familienpolitik des Bundes und der Länder am Bild der Familie aus Vater, Mutter und Kindern orientiert. Wir lehnen alle Versuche ab, den Sinn des Wortes „Familie“ in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz auf andere Gemeinschaften auszudehnen und der Familie auf diesem Wege den besonderen staatlichen Schutz zu entziehen.
7.7.1 Gender-Ideologie raus aus den Schulen – Frühsexualisierung stoppen
Eine einseitige Hervorhebung der Homo- und Transsexualität im Unterricht, wie sie die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt“ praktiziert, stellt einen unzulässigen Eingriff in die natürliche Entwicklung unserer Kinder und in das vom Grundgesetz garantierte Elternrecht auf Erziehung dar. Dadurch werden Kinder und Jugendliche – oft von schulfremden Personen und meist gegen den Willen ihrer Eltern – in Bezug auf ihre sexuelle Identität verunsichert, überfordert und in ihren Schamgefühlen verletzt.
Die AfD stellt sich allen Versuchen klar entgegen, durch staatlich geförderte Umerziehungsprogramme in Kindergärten und Schulen das bewährte, traditionelle Familienbild zu beseitigen. Unsere Kinder dürfen nicht zum Spielball der sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit werden. Das ideologische Experiment der Frühsexualisierung ist sofort zu beenden.
7.7.2 Steuerverschwendung durch „Gender-Forschung“ beenden
Die „Gender-Forschung“ ist keine seriöse Wissenschaft, sondern folgt der ideologischen Vorgabe, dass das natürliche Geschlecht (Sex) und das soziale Geschlecht (Gender) voneinander völlig unabhängig seien. Ziel ist letztlich die Abschaffung der natürlichen Geschlechterpolarität. Bund und Länder dürfen keine Mittel für die „Gender-Forschung“ mehr bereitstellen und keine „Gender-Professuren“ mehr besetzen. Bestehende Förderlinien sollen beendet werden, die der „Gender-Ideologie“ ver-pflichteten „Gleichstellungsbeauftragten“ an den Universitäten sind abzuschaffen.
Welche der anderen Parteien zeigt so klare Kante – auch im Sinne der katholischen Kirche?
Kein Wunder also auch, dass nur die AfD im Bundestag gegen die geplante Grundgesetzänderung argumentiert hat, „eigene Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“ Nachzulesen in „Die Tagespost“ vom 13.06.19:
„Die einzige Partei im Bundestag, die geschlossen gegen die neuen Kinderrechte kämpft, ist die AfD. Mariana Harder-Kühnel, Familienpolitische Sprecherin der AfD Bundestagsfraktion, hält den erneuten Vorstoß für einen ,,Trick“. Es solle, wie sie in einer Pressemitteilung schreibt, ,,der Eindruck erweckt werden, dass die Kinder in Deutschland keine oder nur unzulängliche Rechte besäßen. Das stimmt aber nicht: Kinder sind vollumfängliche Träger von Grundrechten, denn das Grundgesetz kennt keine Altersbeschränkung.“ Jedes Kind werde bereits ,,durch die Grundrechte umfassend geschützt“. So sieht es übrigens auch das Bundesverfassungsgericht. Der Vorstoß von Grünen und Linken sei „ein verdeckter Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern – und damit auf die Familie“ Das Elternrecht würde geschwächt und könnte künftig gegen die Kinderrechte ausgespielt werden, und zwar zugunsten des Staates.
Bei der Debatte im Bundestag sagte Harder-Kühnel: ,,Die Lufthoheit über den Kinderbetten gehört nicht dem Staat, die Lufthoheit über den Kinderbetten gehört den Eltern.“ Ihre Partei fordere stattdessen, eine kinderfreundliche Gesellschaft als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.
Was sagen die katholischen und evangelischen Bischöfe denn dazu?
Ist Ihnen das zu christlich, dass sie keine Vertreter der AfD beim Evangelischen Kirchentag in Dortmund zulassen?
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