Zur Erinnerung: Der EU-Vertrag von Lissabon erlaubt das Töten von EU-Bürgern bei Aufständen!

Zur Erinnerung: Der EU-Vertrag von Lissabon erlaubt das Töten von EU-Bürgern bei Aufständen!

„Tyrannis oder Despotie“

Focus-Money | 02.08.09

Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. […]

MONEY: Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?

Schachtschneider: Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeißen.

Kommentar:

Über Petry empören sich Politiker und Medien gleichermaßen lautstark auf, wenn sie geltendes Recht zitiert.

Wer aber weiß, dass die EU im Lissaboner-Vertrag unter bestimmten Bedingungen die Todesstrafe zulässt (die doch in Deutschland abgeschafft ist) und sogar das Töten von Bürgern der EU erlaubt, um einen (von der EU definierten) Aufstand niederzuschlagen.

Wissen das unsere Politiker? Es müssten wenigstens die wissen, die den Vertrag abgenickt haben – oder haben sie abgenickt, was sie nicht gelesen haben oder was sie nicht verstanden haben?

Und wieso kritisiert die EU (zu Recht) die Diskussion der Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei, wenn sie für sich vertraglich (aber zu Unrecht) dasselbe „Recht“ beansprucht, „um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen“??

Was sagen Sie dazu?

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